Ich überprüfe für Sie die technischen Voraussetzungen Ihres Anhängers und erstelle Ihnen eine Bescheinigung für die Zulassungsstelle.
Für welche Fahrzeuge ist die Tempo-100-Plakette möglich?
- Personenkraftwagen mit Anhänger
- sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger
- für Kombinationen aus Kraftomnibus und Anhänger jedoch nur, wenn der Kraftomnibus mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen als Zugfahrzeug eine Tempo-100-km/h-Zulassung hat.
Technische Voraussetzungen:
Das Zugfahrzeug darf ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten und muss über ein ABS-System verfügen. Die Reifen des Anhängers dürfen höchstens sechs Jahre alt sein und müssen mindestens die Geschwindigkeitskategorie »L« für eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h aufweisen. Der Anhänger muss laut seiner Betriebserlaubnis für 100 km/h zugelassen sein.
Die benötigten Massen für das jeweilige Zugfahrzeug können Sie mittels des Tempo-100-Rechners der KÜS oder einfach bei uns vor Ort bestimmen lassen.