Sicherheitsprüfung (SP)

Diese Untersuchung ist vorgeschrieben für

- Kraftomnibusse und andere Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Fahrgastplätzen

- Kraftfahrzeuge, die zur Güterbeförderung bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr 40 km/h und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t

- Anhänger, einschließlich angehängte Arbeitsmaschinen und Wohnanhänger mit mehr als 10 t zulässigem Gesamtgewicht

- Kraftomnibusse sowie andere Kraftfahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen.

Bei der Sicherheitsprüfung wird eine zerlegungs- und zerstörungsfreie Funktions- und Wirkungsprüfung durchgeführt.

Die Überprüfung bezieht sich auf folgende 5 sicherheitsrelevante Baugruppen:

- Lenkanlage

- Verbindungseinrichtungen mit Fahrwerk und Fahrgestell

- Räder und Bereifung

- Schalldämpferanlage

- Bremsanlage

Die Untersuchungsfristen, also die Zeitabstände zwischen zwei Untersuchungen sind abhängig von Fahrzeugart, Gewicht und Alter. Detailliert finden Sie diese in der Anlage VIII zur StVZO. Damit Sie sich nicht durch den Dschungel der Verordnungen Anlagen und Paragraphen kämpfen müssen, stehe ich Ihnen gerne beratend zur Seite und führe diese Prüfung an Ihrem Fahrzeug durch.


© Copyright J. Scholz 2010

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