Schadengutachten

Nach einem Unfall kann es sehr schnell zu Konflikten und Auseinandersetzungen kommen. Die technische Beweissicherung hat im Falle einer juristischen Auseinandersetzung einen hohen Stellenwert. Ich erstelle für Sie Gutachten oder Bewertungen beispielsweise nach Unfällen professionell, neutral und sachkundig. 

Gutachten bei Haftpflichtschäden

Ein Haftpflichtschaden liegt dann vor, wenn Sie bei einem Verkehrsunfall der „Geschädigte“ sind. Der Unfallverursacher muss in diesem Fall den Ihnen entstandenen Schaden ersetzen (§ 249 BGB). 

Gemäß deutscher Gesetzgebung hat jeder Besitzer eines Kraftfahrzeuges die Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung, wenn er dieses Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr betreiben will.

Wenn Sie mich als Ihren Sachverständigen beauftragen ist gewährleistet, dass sämtliche Ansprüche Ihrerseits im Rahmen des Fahrzeugschadens ermittelt werden. Die dabei entstehenden Kosten für meine Arbeit sind Bestandteil des Gesamtschadens und müssen von der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung übernommen werden. 

Übrigens gilt dies auch, wenn die gegnerische Versicherung bereits einen anderen Sachverständigen beauftragt hat. Sogar dann, wenn ein durch die gegnerische Versicherung erstelltes entsprechendes Gutachten bereits vorliegt.

„Hier haben Sie einen gefestigten Rechtsanspruch auf die freie Wahl eines Kfz-Sachverständigen“


Schadengutachten bei Kaskoschäden

Was ist eigentlich ein Kaskoschaden?

Sollten Sie einen Schaden an Ihrem Kfz selbst verursacht haben beziehungsweise ein Schaden durch Haarwild, Sturm- und Hagel, Feuer, Wasser, Diebstahl oder Vandalismus entstanden sein, liegt ein Kaskoschaden vor.

Kann ich einen Gutachter meiner Wahl beauftragen?

In der Regel gibt es nur zwei Ausnahmen, in welchen Sie einen eigenen Gutachter Ihrer Wahl beauftragen können.

Sie müssen sich als erstes an Ihre Versicherung wenden und deren Weisungen in dieser Sache befolgen. Diese wird normalerweise einen eigenen Gutachter in Anspruch nehmen und für dessen Honorar aufkommen. Wollen Sie dennoch einen Sachverständigen Ihrer Wahl in Anspruch nehmen, müssen Sie dafür eine Freigabe bei Ihrer Versicherung erwirken, da Ihnen sonst die entstehenden Kosten für das Gutachten nicht durch die Versicherung erstattet werden. Diese Freigabe sollte - zu Ihrer Sicherheit - schriftlich erfolgen!

Zwei Ausnahmen in welchen die Kosten für ein Gutachten einer Erstattungspflicht unterliegen:

- Der Versicherung ist es nicht möglich, eine zeitnahe Besichtigung des Schadens durchzuführen.

- Das Gutachten des von der Versicherung beauftragen Gutachters ist fehlerhaft.

Nach §14 AKB haben Sie, in den oben genannten Punkten das Recht, ein Gutachten von mir anfertigen zu lassen. Zögern Sie nicht, Kontakt mit mir aufzunehmen, wenn Ihnen die Richtigkeit des Versicherungsgutachten zweifelhaft vorkommt.

Als Versicherungsnehmer haben Sie im Kaskoschadensfall bei einem selbstverursachten Schaden nicht die selben Schadensersatzansprüche wie in einem Haftpflichtschadensfall! Der Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden erfolgt gemäß den Versicherungsbedingungen.

© Copyright J. Scholz 2010

Verweigern

OK