Oldtimergutachten (§ 23 StVZO)

Ein Oldtimer ist ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand oder einem damals üblichen Umrüstzustand entspricht, in einem guten Erhaltungszustand ist und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient.

Ich stelle im Rahmen der Untersuchung fest, inwieweit das Fahrzeug den Anforderungen entspricht. Natürlich darf ein über 30 Jahre altes Fahrzeug bei der Begutachtung normale Spuren der Jahre haben. Es muss jedoch in jedem Fall voll fahrbereit sein, darf keine Durchrostungen aufweisen und muss sich in einem Zustand befinden, der keine sofortigen Arbeiten notwendig werden lässt. Auch sollten keine wesentlichen Teile fehlen, sowie ein guter Pflege- und Erhaltungszustand erkennbar sein. Weiterhin ist wichtig, dass das Fahrzeug keine unreparierten Unfallschäden aufweist. Auch unsachgemäß durchgeführte Reparaturen dürfen nicht erkennbar sein.

Entspricht das Fahrzeug nicht diesen Bedingungen, ist eine positive Einstufung als Oldtimer zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes und damit der Erhalt eines H-Kennzeichens nicht möglich.

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