Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Scholz
Pfrentsch 76
92726 Waidhaus
Telefon: 09652 814038
E-Mail: info@svbuero-scholz.de
Weitere Tätigkeiten im Auftrag der KÜS
Im Namen der KÜS sind bundesweit mehr als 1.000 Prüfingenieure mit der Durchführung von Untersuchungen an Fahrzeugen betraut. Die Hauptuntersuchung (HU), also die regelmäßig (bei Pkw normalerweise alle 2 Jahre) wiederkehrende Prüfung zählt hierbei zu den wichtigsten Dienstleistungen. Ich biete Ihnen natürlich diese und folgende, weitere Serviceleistungen:
Mängelkarte
Wenn Sie eine sogenannte Mängelkarte von der Polizei bekommen haben, sollten Sie unverzüglich die darauf beschriebenen Mängel an Ihrem Fahrzeug beseitigen lassen. Die Abstellung dieser muss durch die auf der Karte angekreuzte Person/Institution bestätigt werden. Die Mängelkarte ist der zuständigen Polizeidienststelle in der angegebenen Frist zurückzusenden. Sollte dies nicht geschehen, gibt die Polizei eine Mitteilung an die Zulassungsstelle weiter.
Auf Grundlage des §5 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) wird die Zulassungsstelle einschreiten und eine Überprüfung oder Vorführung des Fahrzeugs anordnen, oder den Betrieb des Fahrzeugs untersagen.
Das gleiche kann geschehen, wenn das Fahrzeug nach einem Unfallschaden nicht mehr verkehrssicher ist.
Der §5 der FZV und der §17 StVZO befassen sich mit der Beschränkung und Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen. Der §5 FZV gilt für die zulassungspflichtigen Fahrzeuge, der §17 StVZO für die nicht zulassungspflichtigen Fahrzeuge.
Sie haben Fragen zu meinem Serviceumfang, benötigen einen Termin oder wollen sonstige Auskünfte?
Dann nehmen Sie einfach Kontakt mit mir auf!
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