Hauptuntersuchung nach §29 StVZO

Was wird geprüft?

1.Bremsanlage

2.Lenkanlage

3.Sichtverhältnisse

4.Lichttechnische Einrichtungen und andere Teile der elektrischen Anlage

5.Achsen, Räder, Reifen und Aufhängung

6.Fahrgestell, Rahmen, Aufbau und daran befestigte Teile

7.Sonstige Ausstattung

8.Umweltbelastung

9.Zusätzliche Untersuchungen an Fahrzeugen zur gewerblichen Personen-beförderung

10.Identifizierung des Fahrzeugs

Keine Plakette erhalten?

Auf dem Untersuchungsbericht werden die Mängel, die an Ihrem Fahrzeug festgestellt wurden, aufgeführt. Sollte mindestens ein erheblicher Mangel dabei sein ist eine Wiedervorführung erforderlich.

Wurde Ihrem Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung keine Plakette zugeteilt müssen alle festgestellten Mängel spätestens innerhalb eines Monats behoben werden. Der letzte Tag der Frist zur Wiedervorführung ist auf dem HU-Bericht ausgewiesen. Ist die Frist der Wiedervorführung überschritten, so ist eine erneute Hauptuntersuchung durchzuführen.

Zu der erneuten Untersuchung werden der vorangegangene Untersuchungsbericht, der Fahrzeugschein und alle Änderungsabnahmen und Gutachten benötigt.

Bei der Wiedervorführung darf das Fahrzeug keine Mängel mehr aufweisen. Erst dann wird der Untersuchungsbericht positiv abgeschlossen und Ihrem Fahrzeug wird eine neue Plakette zugeteilt. Entscheidend für die neue Frist ist der Monat der Hauptuntersuchung.

HU überzogen - wie teuer wird das?

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