Gasprüfung für Wohnwagen und Wohnmobile nach DVGW G 607

Flüssiggasanlagen von Wohnwagen und Wohnmobilen sind vor der ersten Inbetriebnahme durch einen Sachkundigen auf Einhaltung der oben genannten Technischen Regeln zu prüfen. Es ist eine Dichtheitsprüfung nach der Druckabfallmethode mit Luft durchzuführen. Die Leitungen von der Anschlussstelle des Druckregelgerätes bis zu den geschlossenen Einstellgliedern der Geräte sind vor dem Einlassen von Gas mit einem Überdruck von 150 mbar zu prüfen. Die Leitungen gelten als dicht, wenn nach einer Wartezeit von 5 min für den Temperaturausgleich der Prüfdruck während der anschließenden Prüfdauer von 5 min nicht fällt.Anschließend sind die Geräte einer Brennprobe zu unterziehen. Über die Prüfung ist eine Bescheinigung auszustellen.

Periodische Prüfung

Nach Ablauf von jeweils 2 Jahren und nach Durchführung von Änderungen ist die Gesamtanlage erneut zu prüfen. Der Zustand der Anlage ist einer Sichtprüfung zu unterziehen, wobei auch Verbrennungsluftzuführungen und Abgasabführungen auf ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen sind. Dichtheitsprüfung und Brennprobe sind zu wiederholen.

Anlagenteile, die Verschleiß oder Alterung unterliegen, wie z. B. Druckregelgeräte, Schläuche, Absperreinrichtungen u.a. sind auf ihre einwandfreie Funktion zu prüfen und ggf. auszuwechseln.Verantwortlich für die Veranlassung der Überprüfung ist der Betreiber.





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